RS Vwgh 1988/4/18 87/12/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
ZustG §6;

Rechtssatz

Durch § 6 des Zustellgesetzes wurde klargestellt, dass auch bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides innerhalb der (ab der ersten gültigen Zustellung berechneten) Berufungsfrist für den Beginn des Laufes der Berufungsfrist iSd § 63 Abs 5 AVG 1950 die erste gültige Zustellung maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120043.X01

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten