RS Vwgh 1988/4/18 88/10/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1988
beobachten
merken

Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §2 Abs1;
PrivSchG 1962 §2 Abs2;
PrivSchG 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

§ 2 Abs 1 und 2 PrivSchG lässt im Zusammenhang - auch ohne Rückgriff auf § 2 SchOG - erkennen, dass für die Bejahung eines erzieherischen Zieles iS des § 2 Abs 2 PrivSchG die einzelnen Unterrichtsgegenstände in ihrer Gesamtheit maßgebend sind. Erst die auf die Festigung der charakterlichen Anlagen der Schüler in sittlicher Hinsicht ausgerichtete GESAMTKONZEPTION einer auf der Grundlage eines Lehrplanes Unterricht anbietenden Einrichtung schafft das für die Schule begriffsbestimmende Merkmal des erzieherischen Zieles iS des § 2 Abs 2 PrivSchG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100010.X04

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten