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EStGNorm
EStG 1972 §17Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1266/80 E 20. Dezember 1982 RS 1Stammrechtssatz
Durchschnittssätze iSd § 17 EStG sind auf die regelmäßig in Betrieben der jeweiligen Berufsgruppe, für die sie aufgestellt sind, anfallenden Rechtsgeschäfte abgestellt und können daher außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes liegende Vorgänge, wie die Veräußerung eines Betriebes nicht berücksichtigen (Hinweis auf Vorjud).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X02Im RIS seit
23.12.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021