RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0080

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1266/80 E 20. Dezember 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Durchschnittssätze iSd § 17 EStG sind auf die regelmäßig in Betrieben der jeweiligen Berufsgruppe, für die sie aufgestellt sind, anfallenden Rechtsgeschäfte abgestellt und können daher außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes liegende Vorgänge, wie die Veräußerung eines Betriebes nicht berücksichtigen (Hinweis auf Vorjud).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X02

Im RIS seit

23.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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