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GesundheitswesenNorm
AVG §56Rechtssatz
Hat eine Partei nicht ausgeführt, aus welchen Gründen berechtigte Zweifel am Grund und an der Höhe von einer von ihr bereits bezahlten Pflegegebührenrechnung bestehen, so bleibt für die Erlassung eines Feststellungsbescheides kein Raum. Es wäre Sache der Partei gewesen, durch Verweigerung der Zahlung die Erlassung einer Zahlungsaufforderung iSd § 54 Abs 3 Wr. KAG zu veranlassen; dann hätten die allenfalls strittigen Fragen im Wege der Erhebung von Einwendungen geklärt werden können.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X04Im RIS seit
27.05.2021Zuletzt aktualisiert am
27.05.2021