Index
GesundheitswesenNorm
AVG §56Rechtssatz
Das Wiener KAG sieht die Erlassung von Feststellungsbescheiden über bereits bezahlte Pflegegebühren nicht vor.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X01Im RIS seit
27.05.2021Zuletzt aktualisiert am
27.05.2021