RS Vwgh 1988/4/25 88/18/0053

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Gesundheitswesen
L94409 Krankenanstalt Spital Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
82/06 Krankenanstalten

Norm

AVG §56
KAG Wr 1987 §54
KAG 1957 §30
KAG 1957 §32

Rechtssatz

Das Wiener KAG sieht die Erlassung von Feststellungsbescheiden über bereits bezahlte Pflegegebühren nicht vor.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X01

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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