RS Vwgh 1988/4/26 87/11/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1988
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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien

Norm

JWG Wr 1955 §9;

Rechtssatz

Wurden an die Pflegeeltern Pflegegelder nach Pauschalsätzen bezahlt, kommt eine Rechnungslegung über die für das Pflegekind im einzelnen aufgewendeten Beträge für Kleidung, Wohnung etc als Voraussetzung für die Geltendmachung des Ersatzanspruches nach § 9 Wr JWG nicht in Betracht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110010.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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