RS Vwgh 1988/4/27 88/01/0068

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Nach den Bestimmungen der FlKonv genügt es nicht, Furcht zu haben, verfolgt zu werden, sondern es bedarf für die Anerkennung als Flüchtling einer glaubhaft gemachten "wohlbegründeten Furcht" aus den in der FlKonv genannten Gründen verfolgt zu werden. (hier: Es wurde nur die Verfolgung des Lebensgefährten behauptet)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010068.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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