RS Vwgh 1988/5/3 87/07/0111

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Ein Bescheid, durch den eine Partei zur Duldung beträchtlicher Eingriffe in ihr Grundeigentum verpflichtet wird, kann nicht als seinem Hauptinhalt nach bloß verfahrensrechtlicher Bescheid gewertet werden.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X04

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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