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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §24 Abs6;Rechtssatz
Die Beschwerde eines Pachtwerbers, der nicht Grundeigentümer in der gegenständlichen Gemeindejagd ist, gegen den den Verpachtungsbeschluss des Gemeinderates genehmigenden Bescheid der Jagdbehörde ist auch dann unzulässig, wenn sie sich darauf beruft, die ausgesprochene Genehmigung der Verpachtung der Gemeindejagd sei nicht im Interesse der Grundeigentümer gelegen, weil der Pachtwerber zur Geltendmachung rechtlicher Interessen anderer Personen nicht legitimiert ist (Hinweis B 3.11.1972, 0457/72).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Genehmigung durch Jagdbehörde Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Verfahrensrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030069.X03Im RIS seit
22.09.2006