RS Vwgh 1988/5/9 87/12/0147

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Veröffentlicht am 09.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/08 Privatschulen

Norm

AVG §8;
PrivSchG 1962 §5 Abs6;

Rechtssatz

Dem auf die Planstelle eines Leiters einer Privatschule (lebende Subvention) ernannten Beamten kommt im Verfahren nach § 5 Abs 6 PrivSchG über die Anzeige des Schulerhalters auf Verwendung einer anderen Person als Leiter keine Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120147.X01

Im RIS seit

03.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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