RS Vwgh 1988/5/10 85/14/0034

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1047/78 E 26. März 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eines Bescheides allein, ohne daß konkrete Unstände vorliegen, die eine solche Annahme begründet erscheinen lassen, berechtigt die Oberbehörde noch nicht zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs 2 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140034.X03

Im RIS seit

10.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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