RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0084

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21
BAO §23
EStG 1967 §4 Abs4
EStG 1972 §4 Abs4 implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,

b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,

c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

Schlagworte

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X08

Im RIS seit

05.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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