RS Vwgh 1988/5/10 85/14/0034

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der belangten Behörde steht nicht das Recht zu, erst als Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen völlig anderen Aufhebungsgrund nachzutragen, der im angefochtenen Bescheid nicht einmal angedeutet worden ist (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0063).

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140034.X05

Im RIS seit

10.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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