RS Vwgh 1988/5/14 88/04/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §338;
GewO 1973 §356 Abs5;
GewO 1973 §78 Abs4;
VwGG §42 Abs2 lita impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1291/75 E 25. Februar 1976 VwSlg 8996 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

§ 338 Gewerbeordnung 1973 sieht die Erlassung eines Bescheides weder für die Feststellung, dass die Betriebsanlage nicht konsensgemäß ausgeführt wurde, noch für den Auftrag, durch Erfüllung der in früheren Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen den konsensmäßigen Zustand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt herzustellen, vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040037.X03

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten