RS Vwgh 1988/5/17 85/14/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 121;

Rechtssatz

In der Errichtung eines Einfamilienhauses ist insolange noch keine typische Vorbereitungshandlung für eine künftige, im Vermieten gelegene unternehmerische Tätigkeit zu erblicken, als die Absicht der künftigen Vermietung nicht in bindenden Vereinbarungen zwischen den Miteigentümern ihren Niederschlag gefunden hat und auch nicht aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststeht, daß eine Vermietung des Hauses erfolgen wird (Hinweis E 15.1.1981, 1817/79, VwSlg 5541 F/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140106.X03

Im RIS seit

17.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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