RS Vwgh 1988/5/17 88/05/0018

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

L85002 Straßen Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
B-VG Art116 Abs2;
B-VG Art118 Abs2;
B-VG Art119a;
B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art17 Abs1;
B-VG Art18;
LStG Krnt 1978 §34;
LStG Krnt 1978 §35;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus den §§ 34 und 35 Krnt Straßengesetz 1978 kann nicht ableitet werden, daß der Gesetzgeber einen im Verwaltungswege durchsetzbaren Anspruch auf Geltendmachung eines subjektivöffentlichen Rechtes auf Durchführung der Schneeräumung begründet hat. Daran vermag weder der Umstand etwas zu ändern, dass auf Grund der im § 34 Abs 3 Ktn StraßenG 1978 vorgesehenen sinngem Anwendung der §§ 45, 46 leg cit dem Bürgermeister die Berechtigung eingeräumt ist, im Wege der "Aufforderung" die für die Durchführung der Schneeräumungsarbeiten erforderlichen Arbeits- und Sachleistungen anzufordern, noch lässt sich ein solcher Anspruch auf Erlassung eines Leistungsbescheides aus der im § 34 Abs 6 leg cit vorgesehenen bescheidmäßigen Festsetzung des Räumungsplanes durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder aus der im § 35 leg cit der Landesregierung eingeräumten Ermächtigung zur Verfügung einer Wintersperre bei Landes- und Bezirksstraßen ableiten.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des PrivatrechtsOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050018.X03

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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