RS Vwgh 1988/5/17 85/14/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 121;

Rechtssatz

Der bloße Umstand, daß beide Abgabepflichtige in den Rechnungen der bauausführenden Unternehmer als Leistungsempfänger aufscheinen und die USt offen ausgewiesen ist, reicht noch nicht aus, daraus eine klare Absicht zur künftigen Vermietung des Einfamilienhauses abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140106.X05

Im RIS seit

17.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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