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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 121;Rechtssatz
Der bloße Umstand, daß beide Abgabepflichtige in den Rechnungen der bauausführenden Unternehmer als Leistungsempfänger aufscheinen und die USt offen ausgewiesen ist, reicht noch nicht aus, daraus eine klare Absicht zur künftigen Vermietung des Einfamilienhauses abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140106.X05Im RIS seit
17.05.1988Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009