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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 121;Rechtssatz
Die Rüge, die bel Beh hätte bei einer Maßnahme nach § 299 BAO keine konkrete Gewichtung von Billigkeit und Zweckmäßigkeit vorgenommen, geht ins Leere, wenn weder im Verwaltungsverfahren noch in der Beschwerde dargelegt wird, aus welchen Gründen eine Unbilligkeit vorliege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140106.X07Im RIS seit
17.05.1988Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009