RS Vwgh 1988/5/17 87/04/0277

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen ist ein Bescheid, der nur über dessen verfahrensrechtliche Rechtsstellung abspricht, die verfahrensrechtliche Rechtsstellung der Parteien des Verwaltungsverfahrens aber nicht berührt. Er ergeht daher nur gegenüber dem Sachverständigen, nicht aber gegenüber den Parteien des Verwaltungsverfahrens.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040277.X01

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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