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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen ist ein Bescheid, der nur über dessen verfahrensrechtliche Rechtsstellung abspricht, die verfahrensrechtliche Rechtsstellung der Parteien des Verwaltungsverfahrens aber nicht berührt. Er ergeht daher nur gegenüber dem Sachverständigen, nicht aber gegenüber den Parteien des Verwaltungsverfahrens.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040277.X01Im RIS seit
07.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015