RS Vwgh 1988/5/17 85/14/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 121;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0092 E 23. Februar 1987 VwSlg 6195 F/1987; RS 1

Stammrechtssatz

Entscheidend für die Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 ist, daß der Unternehmer im Wirtschaftsleben nach außen hin (Dritten gegenüber) selbständig in Erscheinung tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140106.X01

Im RIS seit

17.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten