RS Vwgh 1988/5/17 88/05/0002

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Bgld 1969 §14 Abs3 lite idF 1981/020;

Rechtssatz

Ob ein Lagersilo im gemischten Baugebiet zulässig ist, hängt auch von dem durch diesen Silo bedingten Betrieb der Gesamtanlage ab. Vor allem könnte ja ein geplanter Lagersilo eine solche Vergrößerung des bestehenden Betriebes bedeuten, dass die damit verbundenen Auswirkungen in der Widmung (hier gemischtes Baugebiet) als nicht zulässig zu beurteilen sind.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050002.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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