RS Vwgh 1988/5/18 86/01/0052

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;
TilgG 1972 §1;
TilgG 1972 §7;

Rechtssatz

Für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes spielt der Umstand keine Rolle, dass die Verurteilungen schon geraume Zeit zurückliegen, weil eine Bestimmung, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach einer Verurteilung die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht mehr möglich wäre, im Gesetz nicht enthalten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010052.X03

Im RIS seit

31.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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