RS Vwgh 1988/5/18 87/02/0150

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §60;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1988/12, S 683;

Rechtssatz

Ein von einem minderjährigen Beschuldigten erklärter Rechtsmittelverzicht hindert die gesetzlichen Vertreter nicht, gemäß § 60 VStG ein Rechtsmittel zu ergreifen, und zwar im eigenen Namen, und nicht als Vertreter des Minderjährigen. (Hinweis auf E vom 9.4.1987, 86/02/0174)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020150.X01

Im RIS seit

24.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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