RS Vwgh 1988/5/18 87/02/0150

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
VStG §60;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1988/12, S 683;

Rechtssatz

Die Mitunterfertigung der Berufung der Eltern des im Verwaltungsstrafverfahren voll handlungsfähigen Minderjährigen durch diesen ersetzt nicht die Bevollmächtigung der Eltern zur Entgegennahme von an den Minderjährigen adressierten behördlichen Schriftstücken. Es handelt sich dabei vielmehr lediglich um die - an sich überflüssige - Erklärung, mit der Erhebung einer Berufung durch seine Eltern einverstanden zu sein.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020150.X03

Im RIS seit

24.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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