RS Vwgh 1988/5/19 86/08/0212

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §357;
ASVG §412;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0549/78 B 2. Mai 1978 VwSlg 9551 A/1978 RS 2

Stammrechtssatz

Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg durch den selbständigen Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080212.X01

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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