RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0162

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;

Rechtssatz

Das Veräußerungsverbot nach § 22 Abs 1 WFG 1968 ist nicht als Bestimmung aufzufassen, nach der der Erwerb eines Liegenschaftsanteiles der Genehmigung der Förderungsbehörde bedarf (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160162.X02

Im RIS seit

19.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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