RS Vwgh 1988/5/19 87/07/0070

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2 Abs1;
GSLG OÖ §31 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Abweisung eines Ansuchens um Einräumung eines Bringungsrechtes gem § 31 Abs 1 OÖ Bringungsrechtegesetz ohne vorhergehende Entscheidung darüber, ob das begehrte Bringungsrecht unter die Bestimmungen über die Einräumung von Bringungsrechten fällt, werden subjektive Rechte des Antragstellers dann nicht verletzt, wenn diese letztgenannte Frage rechtmäßigerweise verneint werden müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070070.X01

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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