RS Vwgh 1988/5/19 88/08/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §47 Abs1;
VwGG §51;
VwGG §56;
VwGG §58;

Rechtssatz

Die Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des Bf (Wegfall der bf Person ohne Eintrittsmöglichkeit - Verwaltungsstrafverfahren) hat mit keinem der beiden in § 33 Abs 1 VwGG ausdrücklich geregelten Einstellungstatbestände eine solche Ähnlichkeit, dass eine der beiden Kostenersatzregeln "sinngemäß" angewendet werden könnte.

Schlagworte

Gültigkeit der Kostenbestimmungen InhaltlichEinstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080001.X04

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten