RS Vwgh 1988/5/19 87/08/0315

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
69/03 Soziale Sicherheit

Norm

AlVG 1977 §21 Abs1;
ArbeitslosenVersAbk BRD 1979 Art5;
ArbeitslosenVersAbk BRD 1979 Art7;
ArbeitslosenVersAbk BRD 1979 Art8;

Rechtssatz

Macht eine österreichische Staatsbürgerin, die zuletzt in der BRD beschäftigt war, in Österreich Arbeitslosengeld geltend, so ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes das Entgelt aus der Beschäftigung in der BRD nur dann maßgebend, wenn entweder die Voraussetzungen des § 3 AlVG oder des Art 5 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung, BGBl Nr 1979/392 gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080315.X02

Im RIS seit

06.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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