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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §21 Abs1;Rechtssatz
Macht eine österreichische Staatsbürgerin, die zuletzt in der BRD beschäftigt war, in Österreich Arbeitslosengeld geltend, so ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes das Entgelt aus der Beschäftigung in der BRD nur dann maßgebend, wenn entweder die Voraussetzungen des § 3 AlVG oder des Art 5 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung, BGBl Nr 1979/392 gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080315.X02Im RIS seit
06.04.2006