RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0009

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §258 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es ist keine Beschwerdelegitimation des Erstbeschwerdeführers gegeben, wenn sein Beitritt zur Berufung des Zweitbeschwerdeführers nicht nach § 258 Abs 1 BAO schriftlich - somit förmlich - erklärt wurde. Die bloße Anführung des Namens des Erstbeschwerdeführers in der Berufungsschrift bzw im Vorlagenantrag vermag die Beitrittserklärung nicht zu ersetzen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160009.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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