RS Vwgh 1988/5/26 88/16/0070

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Veröffentlicht am 26.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §124 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 124 Abs 1 letzter Satz FinStrG läßt gegen einen Einstellungsbescheid kein Rechtsmittel zu und schneidet solcherart unterschiedslos jeden administrativen Instanzenzug ab.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160070.X01

Im RIS seit

26.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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