RS Vwgh 1988/5/27 88/18/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §21;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass der Beschuldigte das Vorliegen eines geringfügigen Verschuldens, welcher Umstand Voraussetzung für die Anwendung des § 21 VStG ist, nie behauptet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180056.X03

Im RIS seit

27.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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