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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - baupolizeilicher Instandsetzungsauftrag - Bei Vorliegen zwingender öffentlicher Interessen nach § 30 Abs 2 VwGG ist nicht anzunehmen, dass die Baubehörde erster Instanz eine Erfüllungsfrist von fünf Monaten (hier zur Abdichtung der Dachhaut eines Wohnhauses gegen Niederschläge) festgesetzt und diese auf die Rechtskraft des Bescheides abgestellt hätte, ohne einer Berufung die aufschiebende Wirkung abzuerkennen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete BaurechtVerfahrensrechtZwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988050059.A01Im RIS seit
16.01.2009Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009