RS Vwgh 1988/5/31 88/11/0029

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wurde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens ein Devolutionsantrag an die Landesregierung gestellt und ausdrücklich der Übergang auf diese Behörde geltend gemacht, so besteht keine Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn über einen solchen Antrag der Landeshauptmann (im abweislichen Sinne) entscheidet und einer dagegen erhobenen Berufung keine Folge gegeben wird, weil auf diese Weise über den gestellten Antrag noch nicht entschieden wurde (Hinweis auf B 27.6.1980, 2260/78, VwSlg 10179/A, B 26.9.1980, 2722/79).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110029.X01

Im RIS seit

31.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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