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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Wurde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens ein Devolutionsantrag an die Landesregierung gestellt und ausdrücklich der Übergang auf diese Behörde geltend gemacht, so besteht keine Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn über einen solchen Antrag der Landeshauptmann (im abweislichen Sinne) entscheidet und einer dagegen erhobenen Berufung keine Folge gegeben wird, weil auf diese Weise über den gestellten Antrag noch nicht entschieden wurde (Hinweis auf B 27.6.1980, 2260/78, VwSlg 10179/A, B 26.9.1980, 2722/79).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110029.X01Im RIS seit
31.01.2007Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013