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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Das Vorbringen des Asylwerbers kann nicht schon deshalb als unglaubwürdig angesehen werden, weil er erst 15 Monate nach seiner Einreise in das Bundesgebiet einen Asylantrag gestellt hat, wenn der Asylwerber bis zur Einreichung des Asylantrages bemüht gewesen ist, eine Einreisebewilligung nach den USA zu erlangen, da für ihn möglicherweise tatsächlich erst nach dem Scheitern dieser Bemühungen die Notwendigkeit eines Asylantrages einsichtig geworden ist. (Hinweis auf E vom 26.6.1985, 83/01/0378)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010280.X01Im RIS seit
13.06.2005