RS Vwgh 1988/6/1 87/01/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;
VwGG §42 Abs2 litb;
VwGG §42 Abs2 Z2 impl;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Asylwerbers kann nicht schon deshalb als unglaubwürdig angesehen werden, weil er erst 15 Monate nach seiner Einreise in das Bundesgebiet einen Asylantrag gestellt hat, wenn der Asylwerber bis zur Einreichung des Asylantrages bemüht gewesen ist, eine Einreisebewilligung nach den USA zu erlangen, da für ihn möglicherweise tatsächlich erst nach dem Scheitern dieser Bemühungen die Notwendigkeit eines Asylantrages einsichtig geworden ist. (Hinweis auf E vom 26.6.1985, 83/01/0378)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010280.X01

Im RIS seit

13.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten