RS Vwgh 1988/6/7 88/10/0031

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Veröffentlicht am 07.06.1988
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs3 Z2;
LMG 1975 §5;

Rechtssatz

"Kosmetische Mittel", deren Anwendung und Wirkung nicht den Bereich der Haut und ihre Anhangsgebilde und der Mundhöhle beschränkt ist, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind (vgl § 1 Abs 1 und Abs 2 AMG) , als Arzneimittel anzusehen und vom Anwendungsbereich des LMG ausgenommen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 1 Abs 3 Z 2 AMG ist allerdings, dass es sich um ein kosmetisches Mittel "iSd § 5 LMG" handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100031.X01

Im RIS seit

13.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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