RS Vwgh 1988/6/8 88/03/0102

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VStG §47 Abs1
VStG §48
VwFormV 1985 Form38

Rechtssatz

Eine Strafverfügung ist auch dann rechtswirksam, wenn sie nicht unter Verwendung der in der Verordnung abgedruckten Formulare ergeht.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030102.X03

Im RIS seit

25.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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