Index
35/02 ZollgesetzNorm
RGV 1955 §2 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0252 E 15. Februar 1988 RS 4Stammrechtssatz
Angehörige einer Zollwache können unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Verband einer Zollwacheabteilung, auch ständig zur Dienstleistung bei Zollämtern herangezogen werden (Hinweis E 30.1.1985, 83/09/0069, VwSlg 11657 A/1985). Die Tatsache, daß die Dienstwaffe bei der Zollwacheabteilung abgeholt und dort wieder verwahrt wird, ist für die Frage der Zuweisung zur vorübergehenden oder dauernden Dienstleistung unerheblich. Ebenso stellt die vorübergehende, wenn auch regelmäßige Zuweisung zu Lehrgängen keine Unterbrechung einer ansonst dauernden Zuweisung zu einer Organisationseinheit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120056.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011