RS Vwgh 1988/6/13 88/18/0021

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Veröffentlicht am 13.06.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a lith idF 1983/174;

Rechtssatz

Unter Buszone ist eine für Omnibusse vorbehaltene Fläche zu verstehen, daher auch eine allgemeine Verbotszone, in welcher Omnibusse nur zum Ein- und Aussteigen halten dürfen (Hinweis auf E 26.3.1987, 86/02/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180021.X01

Im RIS seit

22.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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