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L26002 Lehrer/innen Kärnten;Norm
AVG §6;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Giendl und die Hofräte Dr. Bernegger und Dr. Bayjones als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Crnja, in der Beschwerdesache der F L in V, vertreten durch Dr. Stefan Lausegger, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Albrechtgasse 3, gegen die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wegen Verletzung der Entscheidungspflichten in einer Dienstrechtssache, den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Giendl und die Hofräte Dr. Bernegger und Dr. Bayjones als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Crnja, in der Beschwerdesache der F L in römisch fünf, vertreten durch Dr. Stefan Lausegger, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Albrechtgasse 3, gegen die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wegen Verletzung der Entscheidungspflichten in einer Dienstrechtssache, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Die Beschwerdeführerin stand als Landeslehrerin bis Ende November 2004 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und steht seit 1. Dezember 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. Die beschwerdegegenständlichen besoldungsrechtlichen Ansprüche beziehen sich auf die Zeit ihrer Verwendung an der Österreichisch-Ungarischen Europaschule in Budapest (in der Folge kurz: Schule) während ihres aktiven Dienstverhältnisses.
Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 18. Juni 1998 wurde die Beschwerdeführerin (Hauptschuloberlehrerin) für die Zeit vom 1. August 1998 bis vorerst 31. Juli 2000 "dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten" zur Dienstleistung als Lehrerin an dieser Schule zugewiesen; im Bescheid heißt es weiter, ihre Bezüge würden für die Dauer der Dienstzuweisung vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten flüssig gemacht.
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