RS Vwgh 1988/6/14 88/11/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AHG 1949;
KFG 1967 §67 Abs4a;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die (nach Ablegung einer Lenkerprüfung erfolgte) Erteilung einer Lenkerberechtigung ist hinsichtlich des Bescheides betreffend Verweigerung einer Lenkerberechtigung ohne Ablegung einer Lenkerprüfung die Möglichkeit, den Bfr in seinen Rechten zu verletzen, nicht mehr gegeben; das Verfahren ist einzustellen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110002.X01

Im RIS seit

02.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten