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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Bei der im Rahmen des § 10 Abs 1 Z 6 StbG gebotenen materiellen Persönlichkeitsprüfung des Einbürgerungswerbers ist, gerade bei Übertretungen von Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, neben der Schwere auch die Häufigkeit solcher Verstöße zu beachten (Hinweis auf E 24.6.1975, 0361/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010016.X01Im RIS seit
29.08.2006