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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §1 idF 1986/555;Rechtssatz
Die Bestimmungen des FrPolG sind auch auf Staatenlose anzuwenden. Die Staatenlosigkeit steht der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010351.X03Im RIS seit
21.06.2005