RS Vwgh 1988/6/21 88/11/0038

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Trotz rechtlich verfehlten Beschwerdeantrages ist die Beschwerde zulässig, wenn sich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer jedenfalls die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und seine Ersetzung durch eine inhaltlich anders lautende Maßnahme anstrebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X01

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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