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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z6;Rechtssatz
Trotz rechtlich verfehlten Beschwerdeantrages ist die Beschwerde zulässig, wenn sich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer jedenfalls die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und seine Ersetzung durch eine inhaltlich anders lautende Maßnahme anstrebt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X01Im RIS seit
31.01.2007