RS Vwgh 1988/6/22 87/03/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/05/0052 E 13. September 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die bloße Gewährung der Einsicht in einen Bescheid hat nicht die Rechtswirkung einer Zustellung (Hinweis E VfGH 22.3.1955, B 206/54, VfSlg 2812/1955).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030263.X03

Im RIS seit

19.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten