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L37163 Kanalabgabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine spätere Änderung der Berechnungsgrundlagen vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Erlassung des seinerzeitigen rechtskräftig gewordenen Abgabenbescheides und nicht auf jenen der Rechtskraft der Benützungsbewilligung an.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170172.X02Im RIS seit
11.07.2001