RS Vwgh 1988/6/24 85/17/0172

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Veröffentlicht am 24.06.1988
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Index

L37163 Kanalabgabe Niederösterreich
L82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
KanalG NÖ 1977 §2 Abs2;
KanalG NÖ 1977 §3 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob eine spätere Änderung der Berechnungsgrundlagen vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Erlassung des seinerzeitigen rechtskräftig gewordenen Abgabenbescheides und nicht auf jenen der Rechtskraft der Benützungsbewilligung an.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170172.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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