RS Vwgh 1988/6/24 85/17/0050

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Veröffentlicht am 24.06.1988
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 impl;
LAO Tir 1984 §186 Abs1 idF 1981/002 ;

Rechtssatz

Der bescheidmäßige Ausspruch, eine begehrte Rückzahlung "könne" nicht stattfinden, ist als Abweisung dieses Antrages aufzufassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170050.X05

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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