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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §239 impl;Rechtssatz
Der bescheidmäßige Ausspruch, eine begehrte Rückzahlung "könne" nicht stattfinden, ist als Abweisung dieses Antrages aufzufassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170050.X05Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019