Index
L37163 Kanalabgabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989/168;Rechtssatz
Ist nur gegenüber einem von zwei Miteigentümern einer Liegenschaft ein Bescheid über die Verpflichtung zum Anschluß dieser Liegenschaft an die öffentliche Kanalanlage ergangen, so ist gegenüber dem anderen Miteigentümer die Abgabenschuld nicht entstanden. Ob letzteren eine Verpflichtung zum Anschluss der Liegenschaft trifft (welche Verpflichtung durch Bescheid zu aktualisieren ist) (Hinweis E 10.4.1984, 48/80), ist nur für die Frage von Bedeutung, ob er überhaupt als Abgabenpflichtiger in Betracht kommt oder nicht.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170276.X02Im RIS seit
24.06.1988Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019