RS Vwgh 1988/6/27 86/15/0076

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs4;
B-VG Art18;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 154;

Rechtssatz

Für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist es wesentlich, daß die Behörde bei der Erlassung der betreffenden Bescheide im Rahmen einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verwaltungsübung und auf Grund einer richtigen Tatsachenwürdigung vorgegangen ist (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150076.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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