RS Vwgh 1988/6/27 87/12/0091

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §24 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0398/74 E 12. September 1974 VwSlg 8659 A/1974 RS 2

Stammrechtssatz

Zu den Gestehungskosten gehören nicht nur die mit der Errichtung sondern auch die mit der Erhaltung und dem Betrieb der Wohnungen verbundenen Aufwendungen, weil es das Gesetz ausdrücklich auf die ERWACHSENDEN und nicht nur auf die bereits entstandenen Kosten abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120091.X01

Im RIS seit

23.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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